ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsbedingungen

1.1  Mit dem Abschluss einer Buchung / Vertragserstellung zwischen dem Mieter und der Mobile Sauna Ummanz, Gramowski & Borrmann GbR, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2  Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichtet den Vermieter nicht.

 

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Die Reservierung der mobilen Saunen (Kapazität von bis zu 8 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel und Kelle, Feuerlöscher, Kehrgarnitur, etc.), die der Mieter per Internet, WhatsApp, E-Mail oder Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Kaution i.H. von EUR 200,00 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.2 Die Kautionsrückzahlung erfolgt in der gleichen Weise wie die Zahlung.

3.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels. 

 

4. Reservierung, Änderung, Rücktritt

4.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

4.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem  Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

4.3 Der Mieter kann den Vertrag zu folgenden Bedingungen stornieren:

- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

- 13 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises werden fällig

- 7 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden fällig

- 3 bis 1 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises werden fällig

- Am Miettag: 100 % des Mietpreises werden fällig

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.

Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren

Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

4.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese

nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

 

5. Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung

5.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des

Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

5.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw.

Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich.

Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

5.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter

angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel, Saunatücher) sowie die vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten  Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.

5.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Sauna in Besitz zu nehmen.

5.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

5.6 Der Mieter hat die mobile Sauna und das gemietete Equipment sauber an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.

5.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200 € beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

5.8 Bei Anlieferung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.

5.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen

schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

5.10 Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat bei der Anlieferung der Mietsache anwesend zu sein. Ist der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter nicht anwesend und entsteht hierdurch für den Vermieter bei der Anlieferung eine Wartezeit, so ist der Vermieter berechtigt, je angefangener Stunde Wartezeit 20,- Euro netto  zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, beziehungsweise über die Kaution abzugelten. 

5.11 Der Mieter erklärt mit seiner Buchung, dass der von ihm vorgesehene Standort der mobilen Sauna die für die mobile Sauna erforderlichen geographischen, räumlichen, technischen und brandschutztechnischen Voraussetzungen erfüllt und diese zum Zeitpunkt der Anlieferung sowie während der gesamten Mietdauer gegeben sind (Mindestmaße der Abstellfläche, mit Pkw befahrbar, schneefrei und eisfrei, ausreichend Abstand  zu Nebengebäuden, Bäumen etc.). Sollte der Vermieter bei der Anlieferung feststellen, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind oder ihm hierdurch ein unzumutbarer zeitlicher Mehraufwand entsteht, der die Regelaufbauzeit von 30 Minuten pro Sauna überschreitet, so ist er berechtigt, dem Mieter diesen Mehraufwand mit 20,- Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen und  diesen über die Kaution abzugelten. 

5.12 Sollte der Vermieter feststellen, dass die mobile Sauna nicht am angegebenen Ort abstellbar ist, die angegebene Adresse nicht korrekt oder der Mieter nicht vor Ort ist, kann er das Mietverhältnis an Ort und Stelle fristlos kündigen. Der Mieter hat in diesem Falle die Mietkosten in voller Höhe zu tragen. Die Kaution bleibt hiervon unberührt 

5.13 Der Abstellort der mobilen Sauna muss sich auf dem Grundstück des Mieters befinden. Andernfalls muss der Mieter eine Einwilligung des Grundstücksbesitzers  einholen, die dem Vermieter vor Anlieferung der mobilen Sauna vorzulegen ist. Sollte die mobile Sauna während der Mietdauer widerrechtlich auf einem fremden Grundstück abgestellt werden, so haftet der Mieter in vollem Maße. Der Anlieferort muss dem Abholort entsprechen.  

 

6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht

6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.

6.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.

6.4.Folgende Dinge müssen beachtet werden:

6.4.1 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, es besteht

Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum Befeuern/Nachheizen. Dabei ist der bereitgestellte Handschuh zu verwenden.

6.4.2 Die Saunatür darf nicht zugestellt werden und muss komplett geöffnet werden können.

6.4.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes oder geeignetes Holz in den Saunaofen).

6.4.4 Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten; auch nicht, wenn diese außer Betrieb ist.

6.4.5 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.

6.4.6 Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in

waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.

6.4.7 Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.

6.4.8 Es darf kein Schweiß aufs Holz. Es muss immer ein Saunatuch benutzen werden (auch für die Füße).

6.4.9 Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.

6.4.10 Die Verwendung von Saunaöl im Innenraum der Sauna ist untersagt! Aufgüsse dürfen nur mit geeigneten Aromenzusätzen für Saunen und nach Anleitung durchgeführt werden. 

6.4.11 Das Verzehren von Speisen im Innenraum der Sauna ist untersagt.

6.4.12 Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen

unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.

6.4.13 Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.

6.4.14 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden.

6.4.15 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden, außer im Saunaofen.

6.4.16 In der Sauna darf nicht geraucht werden.

6.4.17 In der Sauna dürfen nur Textilien aus Baumwolle getragen werden. Seide und Polyester sind aufgrund der großen Hitzeentwicklung nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna.

6.4.18 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.

6.4.19 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden. 

6.4.20 Die Sauna muss vor dem Betrieb gesichert werden (Stützrad, Stützen vorne und

hinten, Handbremse)

6.4.21 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.

6.4.22 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt

werden.

6.4.23 Der Ofen und die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.

6.4.24 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodorant-Dosen mit in die Sauna genommen werden.

6.4.25 Es darf kein Alkohol als Aufguss in der Sauna verwendet werden.

6.4.26 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.

6.4.27 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.

6.4.28 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden. Sie könnten durch die Hitze beschädigt werden.

Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter

Schadensersatzpflichtig.

 

7. Haftung

7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalpflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.

7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern, die Kosten, die von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

7.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:

Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . . .

- Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss  in den heißen Wasserdampf schaut, etc.

- vom Anhänger fällt.

- an der Glastür schneidet.

- gesundheitliche Schäden erleidet, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.

- beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt (z.B. die Finger einklemmt).

- beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt. 

- den Kopf an der Sauna- oder Eingangstür oder im Innenraum der Sauna stößt.

- bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.

Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturkosten i. H. von bis zu 6000,- Euro. Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 6000,- Euro. Die Sicherungsgebühr/Kaution wird ggf. damit verrechnet. 

Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und besenreinem (+ Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 6000,- Euro/Selbstbeteiligung.) Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.

7.7 Bei Selbstabholung der "mobilen Sauna" muss allein der Mieter sich um den ordnungsgemäßen Transport auf der Hin- und Rückfahrt der Fasssauna kümmern. Die Straßenverkehrsordnung muss vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich allein der Mieter.

 

8. Kauf von Gutscheinen  

8.1 Die Gutscheine der Firma Mobile Sauna Ummanz, Gramowski & Borrmann GbR können über den gewünschten Betrag gegen Vorauszahlung ausschließlich über die Firma Mobile Sauna Ummanz, Gramowski & Borrmann GbR gegen Vorauszahlung des  Gutscheinbetrages erworben werden. 

8.2 Die Gutscheine werden dann je nach Wunsch des Kunden zum Selbstausdrucken per E-Mail oder als Gutscheinkarte verschickt. 

8.3. Gutscheine sind nur in Zusammenhang mit der dazugehörigen Rechnung gültig und einlösbar. Es gilt der auf dem Gutschein angegebene Wert. Dieser kann bei der Miete einer Sauna eingelöst werden und ist in keinem Fall auf die Kaution anrechenbar. Die Kaution muss bei Einlösen des Gutscheins separat bezahlt werden. 

8.4. Unsere Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabattaktionen kombinierbar. 

8.5 Der Gutschein ist zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Verlängerung dieser Frist auf drei Jahre ab Ausstellungsdatum ist in Einzelfällen nach Absprache möglich. 

8.6 Es  besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. Wird der Gutschein nicht vollständig eingelöst, so besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages, sondern nur auf Ausstellung eines Gutscheins über den Restbetrag  oder einen Vermerk des Restbetrags auf dem Gutschein selbst. 

8.7 Der Besitz eines Gutscheins der Firma  Mobile Sauna Ummanz, Gramowski & Borrmann GbR bedeutet keinen Anspruch auf Verfügbarkeit zum Wunschtermin, außer dieser wurde durch  einen Mitarbeiter von Mobile Sauna Ummanz auf dem Gutschein vermerkt. Erst nach Einlösen des Gutscheins bzw. vollständigem Zahlungseingang der entsprechenden Rechnung wird die Buchung / Reservierung gültig. 

8.8 Gutscheine, die auf ein bestimmtes Datum ausgestellt sind, unterliegen ab Kauf den Stornobedingungen unter 4.3. Wertgutscheine oder Gutscheine ohne konkreten Termin unterliegen ab Einlösen des Gutscheins, d.h. Reservierung eines Termins ebenso den Stornobedingungen unter 4.3. 

 

9  Datenschutzklausel

9.1 Soweit der Vermieter für die vertragliche Beziehung mit seinem Mietern personenbezogene Daten erheben muss, speichert er diese in maschinenlesbarer Form, nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrags notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

9.2 Der Mieter stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu.

9.3 Der Vermieter beachtet bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht.

9.4 Die Löschung erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung widerruft, die Speicherung zur Erfüllung des Vertragszwecks es nicht weiter erfordert oder wenn eine Löschung gemäß Gesetz zu erfolgen hat.

9.5 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung sind wir berechtigt die personenbezogenen Daten weiterzugeben.

 

10  Sonstige Bestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten wird 18569 Ummanz als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist. 

10.2 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

 

11  Salvatorische Klausel

11.1.Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

 

11.2.Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.